Blanko-Wechsel

Blanko-Wechsel
1. I. e. S.: Nur teilweise ausgefüllte Wechselurkunde, die mit der Ermächtigung, die Ausfüllung oder Vervollständigung vorzunehmen, begeben oder weitergegeben wird. Die Ermächtigung ist regelmäßig unwiderruflich. Das Ausfüllungsrecht ist mit der Urkunde übertragbar. Am häufigsten ist Blanko-Akzept.
- Wird der Wechsel abredewidrig ausgefüllt, so kann dies dem gutgläubigen Inhaber nicht entgegengesetzt werden (Art. 10 WG).
- 2. I. w. S.: Zu den B.-W. gehören auch die mit der Ermächtigung zur Vervollständigung begebenen formgültigen Wechsel; z.B. kann der Nehmer eines Wechsels, der kein Fälligkeitsdatum enthält und als  Sichtwechsel gilt (Art. 2 II WG), ermächtigt werden, eine Fälligkeitsangabe einzusetzen.
- Vgl. auch  Blanko-Indossament.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Blanko-Indossament — Blanko Giro, Kurz Indossament; ⇡ Indossament, das nur aus der Unterschrift des ⇡ Indossanten besteht (Art. 13 II WG; Art. 16 II 1 SchG); ein solcher ⇡ Scheck und ⇡ Wechsel kann wie ein ⇡ Inhaberpapier übertragen werden (Blankoübergabe). Er wird… …   Lexikon der Economics

  • Blanko-Akzept — ⇡ Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z.B. der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B. A. sind insofern riskant, als der ⇡ Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel… …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …   Lexikon der Economics

  • Blanko — (span. blanco, ital. bianco, d.i. weiß, unbeschrieben), unausgefüllt, unbegrenzt; in blanco trassieren, ohne Guthaben auf jemand Wechsel (Blankotratten) abgeben; Blankokredit, der Kredit, den der Bezogene ohne Deckung gewährt, auch unbeschränkter …   Kleines Konversations-Lexikon

  • blanko — blạn|ko 〈Adv.〉 leer, nicht vollständig ausgefüllt (Formular, Scheck) [<ital. bianco „weiß, unbeschrieben“] * * * blạn|ko <Adv.> [zu ital. bianco, eigtl. = weiß, aus dem Germ., verw. mit ↑ blank]: a) (von Papier) unbedruckt, unliniiert; …   Universal-Lexikon

  • Blankopapiere — ⇡ Wertpapiere, auf denen der Name des Berechtigten oder andere wesentliche Einzelheiten noch nicht eingetragen sind, z.B. ⇡ Blanko Wechsel …   Lexikon der Economics

  • Indossant — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Indossatar — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Indossierung — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Inkassoindossament — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

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